Silke Tamm-Kanj
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Würselen
Rathaus Morlaixplatz 1, 52146 Würselen
Tel.: 02405 67-1800
Fax: 02405 49939-217
E-Mail: silke.tamm-kanj@wuerselen.de
Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungspolitik
Über die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter einen Film veröffentlicht über die “Agentinnen des Wandels”, die Benachteiligungen aufspüren und für Gleichstellung kämpfen:
(KLICK auf das Bild – Weiterleitung zum Film)
Die Stadt Würselen war 1987 – lange vor der gesetzlichen Regelung in der Gemeindeordnung NRW – die erste Kommune im Kreis Aachen, die eine Gleichstellungsstelle einrichtete.
Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung der Stadtverwaltung Würselen und direkt dem Bürgermeister unterstellt. Sie setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich zum einen aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW – interne Aufgaben – und zum anderen aus § 5 Absatz 3 GO NW – externe Aufgaben.
Die Gleichstellungsstelle Würselen
- bringt Interessen von Frauen in Verwaltung und Rat ein
- gibt Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Beschlüssen ab
- wirkt beim Personalentwicklungsprozess mit und nimmt auf Personalmaßnahmen Einfluss
- wirkt mit bei der Aufstellung und Änderung des Frauenförderplanes sowie der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans
- leitet den Fachbereich “Berufs- und Lebensplanung von Mädchen und jungen Frauen” der Regionalstelle Frau und Beruf Stadt Würselen – Kreis Aachen – Stadt Aachen
- entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen in Würselen
- bildet mit Institutionen, Gruppen und Initiativen Netzwerke, um gemeinsam die Situation von Frauen und Mädchen in der Stadt zu verbessern
- organisiert und führt Veranstaltungen und Seminare zu frauenrelevanten Themen durch
- erarbeitet Informationsmaterial.
Gleiche Chancen für Frauen und Männer (Flyer PDF)
Aktuelles
Aktuelle Informationen der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf der Seite “Aktuelles” (siehe Navigation).
Gesetzesgrundlagen
Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2
“Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Gemeindeordnung NRW, § 5 Absatz 3
“Jede Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist verpflichtet, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.”
Landesgleichstellungsgesetz NRW
Das Gesetz enthält umfassende Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe und berufliche Entwicklung von Frauen im öffentlichen Dienst, die Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.
Downloads
Magazin “Engel der Kulturen”, 2015 (pdf)