A544: Nach Brückenprüfung keine sofortige Sperrung der Haarbachtalbrücke erforderlich
Pressemitteilung der Autobahn GmbH vom 26. April 2023
Aachen (Autobahn GmbH). Bei der turnusmäßigen Sonderprüfung der Haarbachtalbrücke vom 17.-20. April sind an der Fahrbahnunterseite Schadenserweiterungen festgestellt worden. Der zusätzliche Schadensumfang erfordert keine sofortige Sperrung des Bauwerkes.
Da sich jedoch gegenüber der letzten Sonderprüfung die Anzahl der festgestellten Risse vergrößert hat, veranlasst die Autobahn GmbH Rheinland nun als Vorsichtsmaßnahme kurzfristig zusätzliche materialtechnische Untersuchungen in den betroffenen Bereichen der Brücke. Zudem wird der bisherige Prüfturnus aufgrund der Schadenserweiterung verkürzt: Neben den im Abstand von drei Monaten erfolgenden einwöchigen Sonderprüfungen werden nun die bisher festgestellten Risse zusätzlich im Abstand von vier Wochen auf Veränderungen geprüft. Die Dauer dieser zusätzlichen Prüfung beträgt jeweils einen Tag. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse dieser engmaschigen Überwachung zu weiteren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen vor Ort führen.