B-Plan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring“
Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Würselen in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” aufzustellen. Das Verfahren soll nach § 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist hier dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist, das ‘Gewerbegebiet Aachener Kreuz‘ im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 234 auf seine Funktion als Gewerbegebiet zu konzentrieren und es mit Festsetzungen gemäß § 8 BauNVO 2017 als solches zu festigen und zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen auch Festsetzungen zur Regelung und Steuerung des Einzelhandels erarbeitet werden, um insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW zu berücksichtigen.
Die Beschlussvorlage VO/22/0615 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Nr. 10 Jahrgang 2022 vom 01.07.2022 bekannt gemacht worden.
Ansprechpartnerin:
Petra Peikert
Amt 61 – Planungsamt –
Rathaus Morlaixplatz 1
Tel.: 02405 67-229
Fax: 02405 49939-229
E-Mail: petra.peikert@wuerselen.de