Baugenehmigung Gesamtschule vorerst nicht vollziehbar
(psw/ma) Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen, Az. 3 L 957/18, nimmt die Stadt Würselen wie folgt Stellung:
Üblicherweise werden Beschlüsse den Prozessbevollmächtigten zugestellt, in diesem Fall dem Anwalt der Stadt in Münster. Insofern ist der Stadt Würselen der Beschlussinhalt bisher lediglich durch die heutige Presse bekannt geworden. Es wird um Verständnis gebeten, dass vor Kenntnis des Beschlussinhalts keine Stellungnahme abgegeben werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Würselen vom Rechtsmittel der Beschwerde Gebrauch machen wird.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist der Beschluss bedauerlich für die betroffenen Schüler.