B-Plan 182 – 2. Änd. “Gewerbegebiet Merzbrück”
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan 182 – 2. Änderung “Gewerbegebiet Merzbrück“ einschließlich Textlicher Festsetzungen und Begründung gem. § 3 (2) und § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Beschlussvorlage VO/23/0100-1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Die Durchführung der öffentlichen Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 11 vom 30.06.23 bekannt gemacht.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein geändertes Erschließungssystem und der damit verbundenen Pflanzvorschriften.
Gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB liegt der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 182 inklusive der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023 im Amt 61, Planungsamt der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, im Gang auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 in den Zeiten
montags bis freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und auch donnerstags von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de vorgebracht werden. Für eine Stellungnahme vor Ort wird im Vorfeld eine Terminvereinbarung empfohlen. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6104 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen sind öffentlich ausgelegt:
- Darstellung des Geltungsbereiches
- Entwurf Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
- Begründung
- Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung
- Synopse der Textlichen Festsetzungen
- Wasserrechtliche Erlaubnis
Ansprechpartnerin:
Laura Eberle
Amt 61 – Planungsamt –
Rathaus Morlaixplatz 1
Tel.: 02405 67-6104
E-Mail: laura.eberle@wuerselen.de