Schöff:innen und Jugendschöff:innen gesucht

***Achtung: Fristverlängerung bis zum 14. April 2023***
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch Würselen sucht aktiv Interessierte.
Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 178 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Aachen und Landgericht Aachen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, sozusagen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Der Rat schlägt doppelt so viele Kandidat:innen vor, wie an Schöff:innen bzw. Jugendschöff:innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff:innen.
Wer kann Schöff:in werden?
Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Polizeivollzugsbeamt:innen, Bewährungshelfer:innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener:innen sollen nicht zu Schöff:innen gewählt werden. Schöff:innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Schöff:innen müssen vor allem Menschenkenntnis besitzen
Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter:innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die die Personen mitbringen müssen, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöff:innen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Hierbei ist unerheblich, ob diese Eigenschaft aus beruflicher Tätigkeit, aus ehrenamtlichem Engagement oder aus dem privaten Umfeld kommen.
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen bzw. einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöff:innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöff:innen sind mit den Berufsrichter:innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff:innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff:innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichter:innen müssen Schöff:innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den/die Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Die Schöff:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwar keine Vergütung, es wird jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz gewährt.
Die Formulare zur Bewerbung stehen hier zum Download bereit:
Kontaktdaten zur Bewerbung
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
bis zum 31.03.2023 hier:
Stabsstelle Recht
Herr Sanders
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Tel. 02405 67-1600
E-Mail: christian.sanders@wuerselen.de
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung
bis zum 31.03.2023 an:
Jugendamt der Stadt Würselen
Frau Maubach
Morlaixplatz 1
52146 Wuerselen
Tel. 02405 67 67-5148
E-Mail: petra.maubach@wuerselen.de.
Die Vorschlagslisten müssen für das Schöff:innenamt in allgemeinen Strafverfahren durch den Rat der Stadt Würselen bzw. in Jugendstrafsachen durch den Jugendhilfeausschuss genehmigt und im Anschluss an die jeweiligen Sitzungen öffentlich ausgelegt werden. Achten Sie bitte auf entsprechende öffentliche Bekanntmachungen in den Tageszeitungen, falls Sie die Listen gerne sichten möchten.
Weitere Informationen zum Thema Schöff:innen- und Jugendschöff:innenamt
Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen: www.schoeffenwahl.de
Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.: www.schoeffen-nrw.de
Landgericht Aachen: www.lg-aachen.nrw.de
Amtsgericht Aachen: www.ag-aachen.nrw.de