Würselener Grundstückseigentümer müssen Feststellungserkärung abgeben
In diesem Jahr müssen alle Grundstückseigentümer eine Erklärung zur Feststellung Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Dazu werden alle betreffenden Personen ab Mai individuell per Post informiert.
Ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober muss dann die Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Daten sollen digital übertragen werden und ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür benötigte Benutzerkonto kann einfach über die Website www.elster.de beantragt werden. Wer schon ein Benutzerkonto besitzt, beispielsweise weil schon die Einkommensteuererklärung darüber gemacht wird, kann dieses auch benutzen.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Hier finden Sie die umfassenden Informationen der Finanzverwaltung NRW auf einen Blick.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
www.grundsteuer.nrw.de