B-Plan 157 – 2. Änd. im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 beschlossen, den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan 157 – 2. Änderung “Von Goerschen Straße / Bardenberger Straße“ einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Beschlussvorlage VO/19/0278-1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Die Durchführung der öffentlichen Auslegung wurde im Amtsblatt 04/2022 vom 01.04.2022 bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von städtebaulich integriertem und teilweise öffentlich gefördertem Wohnungsbau im zentrumsnahen Ortsteil Morsbach.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 157 inklusive der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 im Amt 61, Planungsamt der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, im Gang auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 in den Zeiten
montags bis freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und
montags bis donnerstags von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@wuerselen.de) vorgebracht werden. Gemäß § 13 (3) BauGB wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB nicht durchgeführt und ein Umweltbericht nicht erstellt.
Aufgrund der Covid19- Pandemie ist eine Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Diese kann unter der Telefonnummer 02405/67-229 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen. Es gilt die 3G-Regel, die bereits am Eingang kontrolliert wird. Innerhalb des Rathauses ist eine medizinische Maske zu tragen und 2 m Abstand zu den Mitmenschen zu halten; darüber hinaus wird auf die aktuell notwendigen, einschlägigen Hygienemaßnahmen verwiesen.
Folgende Unterlagen sind öffentlich ausgelegt:
- Darstellung des Geltungsbereiches
- Städtebauliches Konzept
- Entwurf Bebauungsplan
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
- Begründung zum Bebauungsplan
- Entwässerungstechnische Voruntersuchung
- Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
- Geohydrogeologisches Gutachten
- Stellungnahme zu den bergbaulichen Verhältnissen in Bezug auf tagesnahen Altbergbau …