Aktuelle Coronaeinreiseverordnung
Auszug aus der Pressemitteilung der StädteRegion Aachen vom 07.10.2020:
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Weitere Informationen zum Thema einschließlich der aktuellen Verordnungen sind auf der Webseite der zuständigen StädteRegion Aachen zu finden unter www.staedteregion-aachen.de | Corona-Virus.